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   OLG Frankfurt, 06.12.2005 - 11 U 26/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3904
OLG Frankfurt, 06.12.2005 - 11 U 26/05 (https://dejure.org/2005,3904)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.12.2005 - 11 U 26/05 (https://dejure.org/2005,3904)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 11 U 26/05 (https://dejure.org/2005,3904)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 UrhG, § 8 Abs 2 UrhG
    Urheberrecht: Anforderungen an die gemeinsame Verwertung von Miturhebern geschaffener Musikwerke

  • aufrecht.de

    Miturheber kann keinen Berechtigungsvertrag mit GEMA schließen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Erstverwertungsrechte

    §§ 8, 15, 17, 97, 101a Abs. 2, Abs. 3 UrhG

  • Judicialis

    BGB § 714; ; UrhG § 1; ; UrhG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtswidrige Verwertung von gemeinschaftlich erschaffenen Musikwerken - Berechtigungsvertrag mit GEMA; Verwertungsgemeinschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertungsgemeinschaft im Innenverhältnis der Urheber auf Grund gemeinsamer Wertschöpfung; Geltung des Prinzips der Gesamthandsgemeinschaftlich hinsichtlich der Veröffentlichung und Verwertung des Werkes; Schaffung von urheberrechtsfähigen einheitlichen Werken durch ...

  • idkv.de (Leitsatz)

    Miturheber kann keinen Berechtigungsvertrag mit GEMA schließen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    GEMA-Anmeldung nur durch alle Urheber möglich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    GEMA-Anmeldung nur durch alle Urheber möglich

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 3 O 579/04
  • OLG Frankfurt, 06.12.2005 - 11 U 26/05

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 578
  • ZUM 2006, 332
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2005 - 11 U 26/05
    Der Kläger verkennt, dass sich die von ihm in Bezug genommene Entscheidung des BGH (GRUR 2000, 228ff) auf eine Problemstellung im Rahmen von § 1 lit i des Berechtigungsvertrages bezieht und für die vorliegend zu entscheidende Problematik keine Bedeutung erlangt.
  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 8/53

    Abtretung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2005 - 11 U 26/05
    Die in der Werkanmeldung liegende Verfügung des Klägers über die Verwertungsrechte wäre allerdings -wovon noch im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Grund des nicht vollständigen Sachvortrags auszugehen war- schwebend unwirksam gewesen (vgl. BGHZ 13, 179; Staudinger/Habermeier, BGB, 13. Bearbeitung, 2003, § 719 Rn. 8 ff., 10), wenn sie nicht auf einem gemeinsamen Beschluss der Parteien gründete bzw. der Beklagte nachträglich seine Zustimmung zur Werkanmeldung erteilt hätte.
  • KG, 15.11.2006 - 11 U 28/04

    Rückübertragung von DDR-Grundstücken: Sittenwidrigkeit des Kaufs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2005 - 11 U 26/05
    Der Kläger erstritt vorliegend in dem diesem Verfahren vorausgehenden einstweiligen Verfügungsverfahren (11 U 28/04) gegenüber dem Beklagten ein Verbreitungsverbot für eine CD mit den sieben Liedern "A ...", "B", "C", "D", "E", "F" und "G".
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